Hausordnung
Stand: April 2023 | Hallenbad Appenzell
I. Geltungsbereich
1Diese Hausordnung gilt für das Hallenbad Appenzell, sie regelt die Rechte und Pflichten der Benutzenden. Mit dem Lösen des Eintritts anerkennen die Benutzenden die Hausordnung.
2Dem Betriebspersonal (Badmeister) ist Folge zu leisten. Verstösse gegen die Hausordnung können zum Verweis aus dem Hallenbad Appenzell führen. Die Betriebsleitung behält sich zudem polizeiliche Anzeigen und Hausverbote vor.
3Im Falle von Ausschlüssen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Vorleistungen oder auf Ersatzleistungen.
II. Badegäste | Zutrittsregelung
2In das Bad haben alle Personen Zutritt, ausgenommen:
- Kinder unter 10 Jahren* ohne Begleitung einer verantwortlichen Person über 18 Jahren.
- Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden
- Alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen.
3Wird das Hallenbad durch geführte Gruppen kollektiv besucht, so ist die Leitung der Gruppe für die Sicherheit der Gruppenmitglieder verantwortlich. Die Gruppe muss die Anlage wieder geschlossen verlassen.
*Kinder, welche ab dem 9. Geburtstag einen Wasser-Sicherheits-Check WSC (Ausweis) vorweisen können, dürfen bereits ohne Begleitung ins Bad. Der Wasser-Sicherheits-Check WSC steht für Basis-Kompetenz im Wasser. Der WSC-Ausweis bestätigt, dass sich Kinder nach einem Sturz ins Wasser selbst an den Rand oder ans Ufer retten können.
III. Öffnungszeiten
1Die Öffnungszeiten werden in der Lokalpresse bekannt gegeben und sind bei der Kasse angeschlagen. Das Hallenbad bleibt an folgenden Tagen geschlossen: 24., 25. und 31. Dezember, Neujahr, Ostermontag, Pfingstmontag und 1. August.
2An Feiertagen ist das ganze Hallenbad zu den Sonntagszeiten geöffnet.
3Die jährliche Revision findet in den letzten 2 Wochen vor den Sommerferien statt und dauert 3 Wochen. In dieser Zeit bleibt das ganze Hallenbad geschlossen. Das genaue Datum wird jährlich bekannt gegeben.
4Der letzte Eintritt ins Hallenbad ist jeweils 30 min. vor Betriebsschluss möglich.
5Die Betriebsleitung kann weitere besondere oder saisonal abweichende Betriebszeiten anordnen.
IV. Parkieren
1Auto-, Motorrad-, Mofa- und Radfahrer werden gebeten, die offiziellen Parkplätze zu benützen. Der Zugang und die reservierten Parkfelder (für Betrieb, Sanität, Invalide und Anlieferung) sind unbedingt freizuhalten.
V. Badekleidung
1Die Schwimmhalle ist ausschliesslich in Badekleidung (inkl. Burkini) zu betreten.
2Die Barfusszone darf nicht mit Strassenschuhen betreten werden.
3Kleinkinder haben aus hygienischen Gründen Höschen und/oder Badewindeln zu tragen.
4Es ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt, Unterwäsche anstelle von Badeshorts oder Unterwäsche unter den Badeshorts zu tragen.
VI. Hygiene
1Das Duschen ist vor dem Benutzen des Hallenbades obligatorisch. Personen, die mangelnde Körperhygiene vorweisen, kann der Zutritt zur Anlage verweigert werden.
VII. Hotpot
1Der Zugang zum Hotpot ist nur über die Schwimmhalle gestattet.
2Kleinkinder mit Flügeli dürfen den Hotpot nur unter Aufsicht der Eltern benutzen.
3Nach der Nutzung des Kneipp-Baches muss geduscht werden.
VIII. Verhalten in den Anlagen
1Kein Konsumieren von Lebensmitteln (ausgenommen ungesüsste Mineralwasser) im gesamten Hallenbad. Lediglich im Eingangsbereich darf gegessen und getrunken werden.
2Das Hallenbad untersteht dem kantonalen Gesetz. Generell gilt ein Alkohol- und Rauchverbot. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, werden von der Anlage verwiesen.
3Das Benutzen von Schwimmmaterial (Flossen, Bälle, Ringe, Luftmatratzen, Inseln etc.) im Schwimmerbecken sind nicht erlaubt, davon ausgenommen ist der schulische und organisierte Unterricht, sowie offizielle Spielnachmittage und für persönliche Trainingszwecke.
4Kein Ballspielen und Herumrennen auf den Beckenumgängen.
5Kein seitliches Hineinspringen ins Schwimmerbecken und keine Kopfsprünge in die Nichtschwimmerbecken.
6Kein Fotografieren und Filmen. Ausnahmen werden von den Badmeistern bewilligt.
7Das Deponieren persönlicher Gegenstände über mehrere Tage in den Schliessfächern ist nicht erlaubt.
8Kein Abspielen von Musikgeräten ohne Kopfhörer, vorbehalten bleiben Bewilligung durch das Personal (z.B. Kurse).
IX. Reservationen
1Der Betriebsausschuss hat das ausschliessliche Recht, die Bahnen zu vermieten.
2Gruppen und Schulen benutzen die für sie reservierten Bahnen und Becken. Die freien Schwimmbahnen stehen während dieser Zeit der Öffentlichkeit zur Verfügung.
X. Videoüberwachung und Sicherheit
1Das Lehrschwimm- und Schwimmbecken im Hallenbad ist mit Unterwasserdetektoren ausgestattet und videoüberwacht.
2Notausgänge und Fluchtwege, Ein- und Ausgänge, Korridore und Treppen sind jederzeit freizuhalten und dürfen nicht verstellt werden.
3Markierte Bereiche werden zum Schutz der Besucherinnen und Besucher mit Videokameras überwacht.
4Die Daten werden während maximal 6 Tagen gespeichert und danach automatisch gelöscht. Sie werden ausschliesslich zur Aufklärung von Unfällen, Verbrechen und Vergehen genutzt bzw. ausgewertet und an Behörden bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage herausgegeben.
XI. Fundgegenstände
1Fundgegenstände sind an der Kasse oder beim Badmeister abzugeben. Verluste können an der Kasse gemeldet werden. Liegengelassene Gegenstände werden drei Monate aufbewahrt.
XII. Haftung
1Die Benützung der Badeanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Bezirksverwaltung Appenzell haftet nicht für:
- Schäden die bei Benutzung der Schwimm- und Kletteranlagen, der Spielgeräte oder sonstiger Einrichtungen des Bades entstehen
- Schäden die Dritte verursachen (Sachbeschädigungen, Verletzungen bei Ballspielen usw.)
- Diebstähle sind sofort dem Badmeister zu melden. Das Hallenbad Appenzell haftet nicht für gestohlene oder verlorene Gegenstände, Geld oder andere Wertsachen von Gästen.
April 2023, Appenzell
Betriebsausschuss Hallenbad Appenzell